1. Allgemeines

1.1. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer Stephan Schleitzer (nachfolgend Auftragnehmer genannt) gelten ausschließlich diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und gehen diesen Geschäftsbedingungen vor.

1.2. Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen.

2. Auftragsabwicklung

2.1. Mit Auftragserteilung beginnt die Konzeption und Umsetzung. Sollte der Auftraggeber während des Entwicklungsprozesses seinen Auftrag zurückziehen wollen, werden die bisher angefallenen Arbeiten einschließlich konzeptioneller Vorarbeit in Rechnung gestellt.

2.2. Textvorlagen werden in elektronischer Form angenommen. Das grafische Material, welches dem Auftragnehmer zur Verarbeitung vom Kunden überlassen wird, muss in einem gängigen Datenformat (JPEG, PNG, GIF, TIFF, PSD, SVG, etc.) vorliegen. Proprietäre Datenformate werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung akzeptiert. Das Scannen von nicht-elektronischen Vorlagen kann gesondert vereinbart werden.

2.3. Sofern nicht anders und schriftlich vereinbart, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, daß der Auftragnehmer die Projektergebnisse in seinen Referenzlisten aufführen und beschreiben, sowie im Falle eines Webdesigns einen Link auf die entsprechende Seite einrichten darf.

2.4. Bei webbasierten, öffentlich-zugänglichen Projektergebnissen erklärt sich der Kunde damit einverstanden, daß an unauffälliger Stelle (z.B. Impressum) ein Hinweis und ein Link auf den Auftragnehmer gesetzt werden darf.

2.5. Vom Auftraggeber abgegebene Angebote verlieren nach 4 Wochen ihre Gültigkeit sofern bis dahin keine Auftragserteilung erfolgt ist oder schriftlich eine längere Gültigkeit vereinbart wurde.

3. Zahlung

3.1. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig.

3.2. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein, oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

3.3. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn der Auftragnehmer ausdrücklich zustimmt oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.

3.4. Eigentumsvorbehalt: Gelieferte Ware und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur Einlösung der dafür gegebenen Schecks unser Eigentum des Auftragnehmers.

3.5. Zusatzleistungen, die über den Leistungsumfang des Angebots hinausgehen, werden dem Auftraggeber mit einem schriftlich zu vereinbarenden Stundensatz in Rechnung gestellt oder bedürfen eines neuen schriftlichen Angebotes.

4. Lieferzeit / Leistungszeit

4.1. Alle vom Auftragnehmer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

4.2. Alle Lieferzusagen und -termine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch den Kunden. Teillieferungen sind ausdrücklich zulässig.

4.3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den Auftragnehmer, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4.4. Im Falle des Verzuges hat der Kunde Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch bis zu 5% des Auftragswertes der vom Verzug betroffenen Leistungen. Darüber hinaus sind Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, ausgeschlossen.

5. Gewährleistung und Haftung

5.1. Die Gewährleistung für Softwarelieferungen beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Lieferung.

5.2. Der Kunde hat dem Auftragnehmer Mängel unverzüglich und schriftlich mitzuteilen.

5.3. Die Pflicht zu Nachbesserungen an den Projektergebnissen und Ersatzlieferungen gilt nur, wenn der Kunde seinerseits seine vertraglichen Verpflichtungen vollständig eingehalten hat.

5.4. Wurden an den gelieferten Projektergebnissen Änderungen durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Dritte vorgenommen, entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche.

5.5. Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Schäden in Folge der Verwendung von Software an Daten, Software oder Hardware des Benutzers sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

5.6. Haftungs- und Schadenersatzansprüche sind in jedem Fall auf den jeweiligen Auftragswert beschränkt. Sollten trotz sorgfältiger Prüfung Viren und ähnliche Programme auf den gelieferten Datenträgern festgestellt werden, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

5.7. Bei Online-Projekten wird für den Werbeerfolg (Besucherzahlen, Verkaufszahlen, Platzierung in Ergebnislisten von Suchmaschinen, etc.) keine Garantie oder Haftung übernommen, sofern nicht schriftlich andere Regelungen vereinbart wurden. 

6. Copyright und Urheberrecht

6.1. Das Urheberrecht für veröffentlichte und vom Auftragnehmer erstellte Objekte (Grafiken, Dokumente, Webseiten, Software, etc.) bleibt allein beim Auftragnehmer und dessen Lizenzgebern. Die Verwendung dieser Objekte in anderen elektronischen und gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung nicht gestattet.

6.2. Vorschläge und Mitarbeit des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht.

6.3. Der Kunde sichert dem Auftragnehmer zu, daß sämtliches von ihm bereitgestelltes Quellmaterial (Grafiken, Texte, Musik, Video, etc.) nicht die Rechte Dritter verletzt.

6.4. Der Kunde erhält ein zeitlich unbeschränktes Verwertungsrecht an den Projektergebnissen. Sofern nicht anders festgelegt umfasst dies nicht das Recht auf Weiterbearbeitung der Projektergebnisse sowie die Verarbeitung in anderen als den vereinbarten Medien. Das Reverse Engineering der vom Auftragnehmer erstellten Software ist nicht gestattet. Es besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf die Überlassung der Quelltexte.

7. Datenschutz

7.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der gesamten Laufzeit eines Projektes sowie für weitere zwei Jahre sämtliche vertraulichen Informationen und Daten, die dem Auftragnehmer in Zusammenhang mit dem Projekt übergeben werden sollten, vertraulich zu behandeln und nicht gegenüber Dritten zu offenbaren oder anderweitig zu verwenden. Unter vertraulich sind dabei alle diejenigen Informationen zu verstehen, die nicht allgemein bekannt sind und die entweder von dem Auftraggeber als vertraulich eingestuft werden oder bei denen sich aus den Umständen ergibt, daß sie als vertraulich behandelt werden sollen.

7.2. Nicht als vertraulich gelten Informationen, die dem Auftragnehmer bekannt waren, bevor sie ihm vom Kunden offenbart wurden.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

8.1. Erfüllungsort ist Starnberg.
8.2. Im Verkehr mit Kunden im Sinne des § 24 AGBG ist Starnberg als Gerichtsstand vereinbart.

9. Salvatorische Klausel

Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.